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10.01.2017
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Zuchtordnung & Infos zur Zucht

Zuchtordnung
Zuchtordnung 1. Wäller-Club Deutschland e.V.
Ursprüngliche Fassung vom 14.01.2001, überarbeitet am 22.6.2007, 31.07.09, 20.09.09 und 31.03.2013
Aufgabe
Aufgabe des Clubs ist es, die Rasse des Wällers gewissenhaft aufzubauen und die Zucht weiterzuführen,
um die Wäller wesenssicher, arbeitseifrig, gesund und fit zu erhalten.
Das Zuchtziel ist durch die Beschreibung des Wällers im Standard festgelegt. Die Zuchtbestimmungen dienen dem Schutz der Rasse und der Zuchttiere, dem Ansehen des Clubs und dessen Züchtern, sowie dem Interesse der Käufer.
Die Zucht erfolgt nach dem Original-Zuchtprogramm von Karin Wimmer-Kieckbusch (Rückkreuzungen auf die Ausgangsrassen und Rotation).
Das Zuchtverfahren des 1. WCD e. V. schließt Inzest-Zucht, Inzucht und enge Linienzucht aus.
§ 1 Zuchtkommission
Die Zuchtkommission besteht aus:
• der Zuchtleitung, bzw. dem(r) Führer(in) des Zuchtbuchamts,
• dem(r) 1. Vorsitzenden,
• dem(r) 2.Vorsitzenden,
• sowie zwei weiteren Vereins-Mitgliedern (jeweils ein Mitglied aus der Gruppe der Bewerter und ein Mitglied der Zuchtwarte), die bei der JHV gewählt werden.
Die Zuchtkommission entscheidet in allen Zweifelsfällen über die Anwendung und Auslegung der Zuchtordnung.
§ 2 Zuchtleiter(in)
Der (Die) Zuchtleiter(in) überwacht den gesamten Zuchtbetrieb seiner (ihrer) Rasse innerhalb des Clubs. Als Zuchtbuchführer(in) ist er (sie) auch für die Führung des Zuchtbuchs verantwortlich. Er (Sie) überwacht die Einhaltung der Zuchtbestimmungen aufgrund der Deck- und Wurfmeldungen und kann die Eintragungen eines Wurfes zunächst ablehnen, wenn ein Verstoß gegen die Zuchtbestimmungen vorliegt. Die endgültige Entscheidung darüber trifft dann die Zuchtkommission. Ebenso kann er (sie) die Eintragung auch zurückstellen, wenn die Vorbedingungen zur Eintragung nicht vollkommen erfüllt sind.
Der (Die) Zuchtbuchführer(in) führt das Zuchtbuch des 1.Wäller-Club Deutschland e.V. und die Liste der zur Zucht zugelassenen Hunde. Er (Sie) stellt Ahnentafeln sowie erforderliche Zweitschriften aus. Die Ahnentafeln werden nach der Wurfabnahme erstellt.
§ 3 Der Züchter
Als Züchter(in) wird der(die)jenige bezeichnet, der(die) eine zuchttaugliche Hündin (Wäller/Aussie/Briard) besitzt und zur Zucht einsetzt.
Ein Wäller-Züchter im 1. WCD e.V. darf höchstens 3 Zuchthündinnen im zuchtfähigen Alter besitzen, die in der Wällerzucht eingesetzt werden. Das bedeutet, dass im 1.Wäller-Club Deutschland e.V. KEINE gewerbsmäßige Hundezucht erlaubt ist.
Diese liegt in der Regel dann vor, wenn mehr als 3 Zuchthündinnen gehalten werden und bedarf laut §11 des Tierschutzgesetzes der Genehmigung durch das Veterinäramt. Zu den zuchtfähigen Hündinnen gehören auch die der Ausgangsrassen Aussie und Briard. Eine diesbezügliche Kontrolle durch die Zuchtwarte und auch zur Einhaltung der vorgeschriebenen Wurfpausen ist jederzeit möglich.
Er (Sie) ist verpflichtet,
• die geltenden Zuchtbestimmungen und das Tierschutzgesetz einzuhalten
• eine geeignete Unterbringung und Haltung der Hunde bereitzustellen
• rechtzeitig Deckakt und Wurf zur Eintragung in das Zuchtbuch und Ausstellung der Ahnentafeln zu melden
• die Empfehlungen der Zuchtkommission einzuhalten
• die Zucht mit nachweislich erbkranken Tieren zu vermeiden
• Welpenkäufer über den Sinn unseres Welpentests aufzuklären
• Welpenkäufer auf eventuelle zuchtausschließende Mängel des Welpen hinzuweisen
• alle Adressen der Welpenkäufer unmittelbar nach der Abgabe der Hunde an die Zuchtleitung und den Kassenwart weiterzugeben.
• mit dem Käufer einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschliessen, in dem die Regelung zur HDKaution aufgeführt ist
Ein/e Wäller Züchter/in ist verpflichtet, zu Beginn der Läufigkeit seiner/ihrer Hündin unbedingt mit der Zuchtleitung Rücksprache zu halten, ob der/die zuletzt genehmigte/n Rüde/n weiter zur Verfügung steht (stehen) oder andere Kriterien zu einem Wechsel führen.
Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann vom Vorstand des 1. WCDs eine Strafe bis zu 1000.- Euro verhängt werden oder die Welpen erhalten keine Ahnentafeln.
§ 4 Zuchtzulassung
In jedem Kalenderjahr findet mindestens eine Zuchtzulassungsprüfung statt.
Bei dieser werden die Wäller durch 1-3 Mitglieder der Zuchtkommission nach ihrem Körperbau laut Standard beurteilt.
Zur Standardbeurteilung im Körperbau gehört auch die Vermessung und das Wiegen des Hundes.
Die Überprüfung von Gehorsam und Verhalten wird von einem fachkundigen Bewerterteam (mind. 2 Bewerter und evtl. ein Anwärter) durchgeführt.
Ein Mitglied der Zuchtkommission darf nicht über einen eigenen oder von ihm gezüchteten Hund entscheiden. In diesem Fall kann ein Bewerterteam aus 1 - 2 statt 2 - 3 Personen der Zuchtkommission bestehen.
Voraussetzung zur ZZL-Teilnahme:
• Mindestens 4 Wochen vor der ZZL müssen die notwendigen Gesundheitszeugnisse dem Zuchtbuchamt vorliegen.
• Mitgliedschaft im 1. WCD e.V., bzw. Antrag muss vorliegen
• Die Teilnahmegebühr muss fristgerecht vor der Prüfung überwiesen werden
Ablauf:
Über die Art und den genauen Ablauf der Verhaltens- und Arbeitsprüfung entscheidet die Zuchtkommission.
Die Beurteilung des Hundes wird in einem von der Zuchtkommission erarbeiteten Formblatt erfasst, in dem u.a. Prüfungstag und Ort, Name und Zuchtbuch-Nummer des Hundes, Name des Besitzers, sowie das Ergebnis der einzelnen Prüfungsabschnitte und das Gesamtergebnis angegeben sind.
Dieses detaillierte Formblatt verbleibt beim Zuchtbuchamt.
Nach Ablauf der Prüfung erfolgt eine gemeinsame Besprechung aller Bewerter über die vorgestellten Tiere.
Dem Hundebesitzer wird möglichst bald nach Ablauf der Prüfung eine Kurzfassung der Beurteilung mit dem Ergebnis per Post oder Email zugesandt.
Die Zuchtzulassung kann erfolgen, wenn der Hund
1. in das Zuchtbuch des 1. Wäller-Clubs Deutschland e.V. eingetragen ist
2. das Alter von 24 Monaten erreicht hat
3. dem Standard entspricht und keine schweren Mängel aufweist
4. die Prüfung auf Verhalten und Gehorsam bestanden hat
und 5. alle Gesundheitszeugnisse (siehe § 13) dem Zuchtbuchamt vorliegen.
Werden die Anforderungen nicht vollständig erfüllt, wird der Hund erst einmal zurückgestellt und kann bei der nächsten Zuchtzulassung erneut vorgestellt werden. Bei Prüfungswiederholung fällt keine neue Gebühr an. Die Zuchtkommission erteilt nach erfolgreicher Prüfung der vorgestellten Hunde die Zuchtzulassung, die in die Ahnentafel eingetragen wird.
Die erteilte Zuchtzulassung kann von der Zuchtkommission zurückgenommen werden, wenn gravierende Fehler und Mängel bei diesem Tier oder seinen Nachkommen aufgedeckt werden. Die Zuchtzulassung gilt ansonsten auf Lebenszeit. Hündinnen dürfen nur max. bis zum vollendeten 8. Lebensjahr zur Zucht verwendet werden. Die Zuchtkommission kann allerdings zum Wohle der Rasse jederzeit Begrenzungen über die Häufigkeit der Zuchtverwendung oder der Partnerwahl aussprechen. Diese sind für Züchter und Rüden-Besitzer bindend.
Für Wäller-Rüden sind 3 Deckakte vorgesehen. Weitere Deckakte (insb. Wurfwiederholungen) können von der Zuchtleitung unter Abstimmung mit der Zuchtkommission genehmigt werden. Über alle Zuchtfragen entscheidet grundsätzlich nur die Zuchtkommission, nicht der Vorstand oder die Mitglieder o.ä..
Zur Zucht nicht geeignete Hunde sind die, die mit zuchtausschließenden Fehlern behaftet sind, die das Wesen oder die Gesundheit betreffen, wie z.B. angeborene Taub- oder Blindheit, Kryptorchismus, Monorchismus, Albinismus, Hasenscharte, Spaltrachen, leichte (s.u.), mittlere und schwere Hüftgelenkdysplasie (HD), erbliche Augenerkrankungen, Knickrute etc..
Das Züchten von Wällern setzt eine Mitgliedschaft im 1. Wäller-Club Deutschland e.V. voraus. Dies gilt auch für Wäller-Rüdenbesitzer und für Hündinnen-Besitzer der Ausgangsrassen (Briard und Aussie).
Züchter müssen erfolgreich einen Sachkundenachweis ablegen und vor dem Zuchtbeginn an einem vom Club angebotenen Züchter-Seminar teilgenommen haben (siehe § 6).
Den Bewertern und Mitgliedern der Zuchtkommission werden anlässlich der ZZL-Prüfung die Fahrtkosten laut Gebührenordnung des Clubs erstattet. Anwärter erhalten ebenfalls einen Fahrkostenzuschuss laut Gebührenordnung.
§ 4.1. Ausgangsrassen
Die Zucht-Voraussetzungen für die Ausgangsrassen (Aussie und Briard) entsprechen den Voraussetzungen für Wäller und sind im Detail bei der Zuchtleitung zu erfragen.
§ 5 Gesundheitszeugnisse
Hüftgelenksdysplasie:
Die Röntgenaufnahme auf HD darf erst nach Vollendung des 18. Lebensmonats des Hundes erstellt werden. Die Röntgenaufnahme muss mit dem Formular zur HD-Auswertungszentrale geschickt werden:
Tierklinik Hochmoor, Dr. R. Wilcken, Von-Braun-Str. 10, 48712 Gescher
Auswertung A = frei und B = Grenzfall/fast normal sind in der Zucht zulässig Tierärzte mit digitalem Röntgensystem können die Bilddaten elektronisch an den Gutachter übertragen (easyVet, GRSK-Befundportal).
Im Falle von HD-leicht (C) kann die Zuchtkommission mit Hilfe der Zuchtwertschätzung über einen evtl. einmaligen Zuchteinsatz entscheiden (z.B. wenn kein Hund mit besserem Ergebnis aus dieser für die Zucht wichtigen Linie zur Verfügung steht. Hündinnen und Rüden werden getrennt betrachtet).
Der 1.WCD e.V. erkennt die für ein jeweiliges Land zuständige HD-Auswertungszentrale an. Zuständig für Deutschland Dr. R. Wilcken, Tierklinik Hochmoor, 48712 Gescher-Hochmoor. Obergutachter ist Prof. Löffler.
Für die Schweiz wird die Universität Zürich zur Dysplasie-Beurteilung als Auswertungsstelle anerkannt.
Augenuntersuchung:
Nachweis, dass die Untersuchung auf erbliche Augenerkrankungen ohne Befund ist.
Die Untersuchung sollte möglichst von einen Fachtierarzt für Augenerkrankungen vorgenommen werden, der dem "Dortmunder Kreis" angehört.
MDR1 = Medikamentenunverträglichkeit:
Nachweis des MDR1-Status.
Betrifft nur Hunde, bei denen ein Elternteil + / - (=Merkmalsträger) ist!
Siehe Eintragung in der Ahnentafel od. bei der Zuchtleitung zu erfragen.
Der Erbgang ist bekannt. Genehmigt werden folgende Verpaarungen:
(+/+) x (+/+)
(+/+) x (+/-)
Durch gezielte Verpaarungen entstehen im 1. WCD e.V. keine Wäller, die von der Medikamentenunverträglichkeit (-/-) betroffen sind.
Auswertung erfolgt über Blut-Probe oder Backenabstrich.
Labore: TransMit und Laboklin
Zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken können weitere Gen-Tests angordnet werden (Bspw. Katarakt (HC) bei Laboklin oder Nachweis von Merle bei Biofocus)
§ 6 Sachkundenachweis / Züchter-Seminar
Jeder Züchter muss vor Zuchtbeginn
• einen Sachkundenachweis (Multiple Choice-Test) ablegen, aus dem hervorgeht, dass er sich mit dem Thema Zucht, Aufzucht und Hundeverhalten ausreichend beschäftigt hat.
Die Überprüfungen werden im Rahmen der Zuchtzulassungen abgenommen. Bereits anderweitig abgelegte Sachkundenachweise werden anerkannt. Für Rüden-Besitzer ist der Test freiwillig.
• an einem Züchter-Seminar teilgenommen haben. Regional abwechselnd wird mind. 1 x im Jahr ein Züchter-Seminar angeboten. Für Rüden-Besitzer wird die Teilnahme empfohlen.
§ 7 Mindest- und Höchstalter der Zuchttiere
1. Rüden müssen für den Deckakt ein Mindestalter von 18 Monaten erreicht haben. Rüden können altersmäßig unbegrenzt zur Zucht herangezogen werden, sofern sie sich gesundheitlich in einem einwandfreien Zustand befinden.
2. Hündinnen müssen für den ersten Deckakt ein Mindestalter von 24 Monaten erreicht haben. Nach vollendetem achten Lebensjahr sind sie nicht mehr zur Zucht zugelassen.
Der Abstand zwischen 2 Würfen muss mindestens 1 Jahr (12 Monate) betragen oder, abhängig vom Zyklus der Hündin, eine Läufigkeit überspringen. Das gilt für alle für die Wäller-Zucht geeigneten Hündinnen, unabhängig von der Rasse. Bei schriftlicher Angabe von Gründen können Ausnahmen von der Zuchtleitung genehmigt werden, z.B. bei Totgeburten oder geringer Wurfstärke (1-2 Welpen).
§ 8 Verbot der „künstlichen Befruchtung“ in der Wäller-Zucht
Im 1. WCD e.V. werden keine künstlichen Befruchtungen der Zuchttiere vorgenommen, erlaubt oder anerkannt. Wird eine künstliche Befruchtung ohne Wissen oder Rücksprache mit der Zuchtleitung durchgeführt und der Vorstand oder die Zuchtkommission erfährt davon, erhalten die Nachkommen aus dieser "Verbindung" keine Ahnentafeln, und die Zuchttiere werden für die weitere Zucht gesperrt.
§ 9 Decktaxe
Die Decktaxe für Wäller-Rüden wird auf maximal 600,00 Euro oder 60,00 Euro pro lebend geborenen Welpen festgelegt (bei letzterem darf die 600 Euro-Grenze überschritten werden). Wann und in welcher Form die Beträge zu zahlen sind, vereinbaren Züchter und Deckrüden-Besitzer schriftlich untereinander (Formular: Deckvereinbarung).
Bei Einsatz von Rüden der Ausgangsrassen (Briard/Aussie) kann die Decktaxe variieren.
§ 10 Clubabgabe für Rüdenbesitzer
Nach erfolgreichem Deckergebnis zahlt der Besitzer des Wäller-Deckrüden 60 Euro in die Club-Kasse. Der Besitzer erhält nach der Geburt der Welpen eine Rechnung von der/dem Kassenwart/in.
§ 11 Wurfstärke
Bei sehr großen Würfen kann eine Amme hinzugezogen werden oder die Aufzucht muss durch künstliche Nährmittel unterstützt werden. Während der Aufzucht eines Wurfes darf innerhalb der Zuchtstätte kein weiterer Wurf, unabhängig der Rasse, großgezogen werden, damit eine optimale Aufzucht gewährleistet ist.
Bei Versterben der Mutterhündin sollte nach Möglichkeit eine Amme hinzugezogen werden.
§ 12 Afterkrallen
Nach geltendem Tierschutzgesetz ist das Entfernen von verknöcherten Afterkrallen (ohne Narkose) nicht mehr erlaubt, daher werden diese, sofern vorhanden, nicht mehr nach der Geburt entfernt. Welpen-Käufer sind darauf hinzuweisen, dass die Krallen kurz gehalten werden müssen, da sonst ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht. Ggf. können die Krallen zu einem späteren Zeitpunkt, bspw. beim HD-Röntgen, in Narkose entfernt werden.
§ 13 Tätowierung, bzw. Kennzeichnung der Welpen
Alle Züchter verpflichten sich, ihre aufgezogenen Welpen durch Chipen kennzeichnen zu lassen. Die Kennzeichnung der Welpen muss vor der Wurfabnahme erfolgt sein. Der Züchter muss zwischen der 3. und 5. Lebenswoche der Welpen der Zuchtleitung die Namen der Welpen mitteilen. Er erhält daraufhin die jeweiligen Zuchtbuch-Nummern.
§ 14 Ruf- und Zuchtstättenname
Alle Welpen erhalten einen Rufnamen, der innerhalb eines Wurfes mit denselben Anfangsbuchstaben beginnen muss. Da die meisten Wäller-Züchter sog. Hobbyzuchten betreiben und nur ein bis zwei Würfe planen, wurde ab 01.07.2000 ein neues Anfangsbuchstabensystem eingeführt, damit es durch die häufige Verwendung der Anfangsbuchstaben "A" und "B" nicht zu Verwechslungen und Namenswiederholungen kommt. Alle in einem Jahrgang geborenen Hunde aller Zuchtstätten, erhalten Namen mit dem gleichen Anfangsbuchstaben, d.h. alle Hunde des Jahrgangs 2000 beginnen mit "A", alle von 2001 beginnen mit "B", alle des Jahrgangs 2002 mit "C" usw..
Der Zuchtstättenname hat die Bedeutung eines Familiennamens des Hundes. Er ist nur dann anerkannt, wenn er für den Züchter vom Zuchtbuchamt geschützt und dort eingetragen ist. Der Zwingername ist an die Person des Züchters gebunden und nicht übertragbar. Im Todesfall können Verwandte, sowie Ehegatten des Verstorbenen die Fortsetzung des Zuchtstättennamens beim Zuchtbuchamt anmelden.
Der Zuchtstättenname wird gestrichen:
• beim Tode des Besitzers ohne Erbfolge
• bei verhängter Zuchtsperre auf Lebenszeit
• bei Verzicht des Besitzers
Zur Wahrung der Clubinteressen hat die Zuchtkommission das Einspruchsrecht gegen die Anerkennung von Zuchtstättennamen.
§ 15 Anforderungen an Welpenaufzucht und Zuchtstätte
1. Das Wurflager muss sich im Haus oder einer, an das Haus angrenzenden Räumlichkeit befinden.
2. Bis zur 3. Lebenswoche muss engster Menschenkontakt und tägliches Wiegen jedes einzelnen Welpen gewährleistet sein.
3. Ab der 3. Lebenswoche kann die Umsiedelung in eine Aussenanlage (kein Zwinger) erfolgen, bei weiterem intensiven Kontakt zum Züchter, Kindern (unter Aufsicht) und Fremdpersonen. Allmähliche Steigerung von optischen und akustischen Einwirkungen, sowie diverse Alltags- + Umweltgeräusche (Geräusche vom Tonband sind gut, aber nicht ausreichend!)
4. Die Aussenanlage muss sicher eingezäunt sein und als Welpenspielgarten hergerichtet werden, d.h. verschiedenste, für Welpen geeignete Spielsachen, Klettermöglichkeiten, Tunnel, unterschiedliche Bodenbeschaffenheiten etc.
5. Für Welpen und Hündin muss eine geschützte Lagerstätte zur Verfügung stehen
6. Die Hündin muss die Möglichkeit haben, sich ggfs. zurückziehen zu können, bzw. sich ausserhalb des Welpenspielplatzes zu versäubern.
7. Die Welpen müssen mind. 2 Tage vor der Abgabe an den Käufer geimpft werden. In welchem Umfang geimpft wird (bspw. nach Titer-Bestimmung), ist dem Züchter freigestellt. Weicht es vom herkömmlichen Impfschema ab, ist der Züchter verpflichtet, dem Käufer ausreichende und schriftliche Information darüber mitzugeben.
8. Dem Käufer ist eine Welpen-Mappe mit allen Unterlagen (Ahnentafel, Impfausweis, Kaufvertrag, Wurfabnahmebericht) auszuhändigen (siehe Welpen-Mappen).
9. Der Züchter ist verpflichtet, den Welpen bei der Abgabe persönlich dem Käufer auszuhändigen.
10. Bei Abgabe muss der Welpe mindestens die 8. Lebenswoche vollendet haben.
§ 16 Welpen-Mappen
Als Vorlage bekommt jeder Neu-Züchter eine Mustermappe des 1.WCD und die entsprechenden Kopiervorlagen (CD). Zusätzlich erhält er für jeden Welpen eine "Gebrauchsanweisung", 3 Wäller-Aufkleber und ein Wäller-Info-Heft. Die Kosten hierfür sind in der Züchter-Pauschale enthalten. Die vollständig zusammengestellte Welpen-Mappe ist jedem Käufer auszuhändigen.
§ 17 Wurfabnahme
Eine Wurfbesichtigung muss innerhalb der ersten Woche durch den Tierarzt erfolgen. Die Wurfabnahme im Alter zwischen 6 und 8 Wochen erfolgt durch eine(n) Zuchtwart(in) des 1. WCD e.V. oder im Ausnahmefall durch einen Tierarzt. Die Kosten der Wurfabnahme durch den Zuchtwart sind in der Wurfpauschale enthalten. Dieser Betrag muss, zusätzlich zu den Kosten der Ahnentafeln, nach Erhalt der Rechnung, per Vorauskasse geleistet werden und ist spätestens in der 7. Lebenswoche der Welpen fällig.
Die Ahnentafeln werden dem Züchter dann zugeschickt, wenn der (die) Kassenwart(in) den Eingang der Zahlung bestätigt und die Wurfabnahme-Unterlagen der Zuchtleitung vorliegen. Zur Wurfabnahme werden dem Zuchtwart die Fahrtkosten nach aktuellem Stand der Gebührenordnung des Clubs erstattet. Anwärter erhalten ebenfalls einen Fahrkostenzuschuss laut Gebührenordnung
§ 18 Welpenpreis
Ab 01.01.2013 wird der Welpenpreis auf 850,00 Euro zzgl. 100,00 Euro HD-Kaution festgelegt.
Dieser Betrag ist für Züchter des 1. WCD e.V. bindend.
Ist bei einem Welpen, zum Zeitpunkt der Abgabe an den Käufer, ein zuchtausschliessender Fehler bekannt, kann der Kaufpreis in Absprache mit dem Käufer gemindert werden.
§ 19 HD-Kaution
Im Kaufpreis von 950,00 Euro ist eine HD-Kaution von 100,00 Euro enthalten, die der Züchter auf ein Sonder-Konto des 1. Wäller-Club Deutschland e.V. einzahlt.
Der 1.WCD e.V. verpflichtet sich die Kaution auf das Konto des o. g. Käufers zurückzuzahlen, wenn die HD-Auswertung fristgerecht durch den Gutachter: Dr. Rolf Wilcken, Tierklinik Hochmoor, Von Braun Str. 10, 48712 Gescher erfolgt ist und das Ergebnis der Zuchtleitung vorliegt.
Nach Beschluss der Jahreshauptversammlung, am 04.05.2012 in Sassenberg, werden die Kosten des Gutachtens (30,00 €) ab Mai 2012 vom 1. WCD e.V. übernommen und die Kautionen in voller Höhe zurückgezahlt.
Für die Durchführung der Untersuchung besteht eine Frist von insgesamt 3 Jahren. Das Datum ist im Kaufvertrag schriftlich zu fixieren. Sollte der Käufer das HD-Untersuchungsergebnis nicht fristgerecht eingereicht haben, verfällt die zurückgelegte Kaution zugunsten des 1. Wäller-Club Deutschland e.V.
Angefallene Zinsen werden nicht ausgezahlt.
§ 20 Ahnentafel
Die Ahnentafel gilt als Nachweis, dass der Hund nach dem Zuchtprogramm des 1.WCD e.V. gezüchtet wurde. Auf ihr lassen sich drei Generationen von Ahnen ablesen, dazu die Chip-und Zuchtbuchnummer, unter der der Hund in das Zuchtbuch eingetragen wurde.
Die Ahnentafel gilt als Urkunde im juristischen Sinne. Wer Ahnentafeln fälscht, abändert oder missbraucht, wird strafrechtlich verfolgt. Nur das Zuchtbuchamt des 1.Wäller-Club Deutschlands e.V. darf Ahnentafeln für die Wäller ausstellen. Diese haben nur Gültigkeit, wenn sie mit dem Stempel des Zuchtbuchamts und mit der Unterschrift des Zuchtleiters und des Züchters versehen sind.
Die Kosten der Ahnentafeln werden per Vorauskasse, nach Erhalt der Rechnung, in der 7. Lebenswoche der Welpen fällig. Die Ahnentafeln werden dem Züchter erst dann zugeschickt, wenn der Kassenwart den Eingang der Zahlung bestätigt. Die Ergebnisse der HD-Auswertung und der Zuchtzulassungsprüfungen werden grundsätzlich in die Ahnentafel eingetragen. Das Recht zum Besitz der Ahnentafel hat:
• der Eigentümer des Hundes
• der Mieter einer Hündin zu Zuchtzwecken während der Dauer der Miete
Beim Verkauf eines Hundes muss dem Käufer die Ahnentafel ausgehändigt werden. Jeder Eigentumswechsel ist auf der Ahnentafel zu vermerken und dem Zuchtbuchamt mitzuteilen. Bei Verlust der Ahnentafel kann diese vom Zuchtbuchamt für ungültig erklärt werden. Auf Antrag und nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes kann eine Zweitschrift ausgefertigt werden.
§ 21 Bartlose Wäller
Für jeden bartlosen Wäller, der ab 01.03.2006 zur Zucht zugelassen wird, wird nur ein Wurf im 1.WCD e.V. genehmigt. Sollten mindestens 75% dieses Nachwuchses langes Haar und einen deutlichen Kinn- und Schnauzbart aufweisen, ist auf Anfrage des Züchters die Erteilung einer Genehmigung durch die Zuchtkommission für einen zweiten Wurf möglich.
Bedingung für die Erteilung einer weiteren Genehmigung ist, dass auf einem der jährlichen Wäller -Treffen die Wäller dieses ersten Wurfes entweder alle persönlich vorgestellt wurden oder (im Ausnahmefall ) aussagekräftige Fotos der nicht anwesenden Hunde vom Züchter vorgelegt werden konnten.
Mehr als 2 Würfe sind aber generell für bartlose Wäller nicht erlaubt, um diese Variante genetisch nicht zu sehr zu fixieren. Nur durch diese Zucht-Beschränkung lässt sich verhindern, dass die bärtige Variante langfristig verdrängt wird.
Bartlosen Wällern, die bereits vor dem 01.03.06 zur Zucht zugelassen wurden, wird grundsätzlich die Möglichkeit bis zu 4 Würfen (Deckakten) gegeben, wenn obige Bedingungen erfüllt werden, also 75% des Nachwuchses nachweislich langes Fell und Bärte aufweist. Für jeden Folgewurf ist deshalb ab März 2006 auch bei diesen Wällern die Zustimmung der Zuchtkommission erforderlich.
Aussies sind von dieser Regelung nicht betroffen.
§ 22 Das Mieten von Hündinnen
Das Mieten von Hündinnen ist in allen Fällen gestattet, in denen dies im Interesse der Rassehundezucht liegt. Die Zuchtleitung ist davon zu unterrichten. Der Mieter der Hündin wird als Züchter des zu erwartenden Wurfes anerkannt. Er hat bei der Hündin bis zum Absäugen und bis zur Abgabe der Welpen seine Pflichten als Züchter zu erfüllen und die mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarungen (z.B. Zuchtstättenname, Zuchtmiete) gewissenhaft zu erfüllen.
§ 23 Strafordnung
Bei Verstößen gegen die Zuchtordnung kann die Zuchtkommission Strafen aussprechen. Sie ist berechtigt, Geldbußen in Höhe bis zur Hälfte des üblichen Wurfverkaufspreises zu verhängen.
Diese Strafen gelten auch für die Besitzer der jeweiligen Deckpartner. Die Besitzer der für einen Deckakt geplanten Hunde haben die Pflicht, sich davon zu überzeugen, dass Rüde und Hündin im Sinne dieser Zuchtordnung zur Zucht zugelassen sind und ebenso mögliche Auflagen und Empfehlungen zu berücksichtigen. In Zweifelsfällen ist der (die) Zuchtleiter(in) zu Rate zu ziehen. Mahngebühren (nach schriftlicher Mahnung) nach der aktuellen Gebührenordnung des 1.WCDs e.V. werden erhoben:
• wenn die Wurfmeldung (notwendig zur Eintragung der Welpen und Vergabe der ZB-Nr. ) nicht bis zur Wurfabnahme (Alter der Welpen dann 7 Wochen) zum Zuchtbuchamt geschickt worden ist.
• wenn der Zuchtwart die Wurfunterlagen (notwendig zur Erstellung der Ahnentafeln) nicht innerhalb einer Woche nach der Wurfabnahme an das ZBA schickt
• wenn der Züchter die Adressenliste der Welpenkäufer nicht innerhalb eines Monats nach der Wurfabnahme an das ZBA und den Kassenwart schickt
Bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht verkaufte Welpen werden vom Züchter dem Zuchtwart bzw. ZBA angegeben und die entsprechenden Adressen unverzüglich nachgesandt. Bei Nichteinhaltung dieser für die ordnungsgemäße Zucht notwendigen Pflichten durch den Züchter und erfolglos erfolgter Mahnung durch den Club ist durchaus nach Vorstandsbeschluss eine Streichung von der Züchterliste möglich.
Jegliche Verpaarung/Vermehrung außerhalb der Richtlinien führen zum Erlöschen einer erhaltenen Zuchtzulassung und schliessen das Züchten im 1. WCD aus.
§ 24 Zuchtbuch
Durch die Eintragung in das Zuchtbuch lassen sich die Ahnen und die Nachkommen der Zuchttiere verfolgen. Die Zuchtleitung des 1.Wäller Club Deutschland e.V. erstellt für jedes Jahr ein Zuchtbuch. Die Zuchtdaten werden veröffentlicht. Der Vorstand entscheidet, in welcher Form die Daten veröffentlicht werden (über Wäller-Info Hefte, Club-Homepage und/oder speziell erstellte Zuchtbücher).
Das Zuchtbuch ist ein Nachschlagewerk für Interessenten und Züchter, denen es u.a. als Grundlage für die Zusammenstellung ihrer Zuchtpartner dienen soll.
In das Zuchtbuch werden alle Wäller-Würfe eingetragen, dazu die Liste der geschützten Zuchtstättennamen und die Ergebnisse der Zuchtzulassungen. Bei der Wurfeintragung werden der Zuchtstättenname, der Name und Wohnort des Züchters, die Chip- und Zuchtbuchnummer, der Rufname, das Geschlecht und besondere Kennzeichen des einzutragenden Hundes, die Abstammung des Wurfes mit Eltern und Großeltern, der Deck- und Wurftag, sowie die gesamte Wurfstärke und die Zahl der belassenen Welpen vermerkt.
Begriffserläuterung zu allgemeinen Zuchtverfahren:
a. Fremdzucht
wird die Verpaarung von nicht miteinander verwandten Hunden genannt.
b. Linienzucht
ist eine abgeschwächte Verwandtschaftszucht, bei der die Zuchttiere innerhalb der engeren oder weiteren Verwandtschaft sorgfältig nach ihren Körper - und Wesensmerkmalen ausgewählt werden, um eine Zucht auf einen bestimmten Typ zu erreichen. Enge Linienzucht wird im 1. WCD nicht angewendet.
c. Inzucht
ist eine Verwandtschaftszucht, bei der ein Ahne mindestens je einmal auf der mütterlichen und auf der väterlichen Seite vertreten ist. Der Verwandtschaftsbegriff wird auf die letzten drei Ahnenreihen beschränkt.
Im Sinne der Zuchtordnung werden unter Inzucht Paarungen zwischen Verwandten 2. bis 4. Grades, in gerader oder Seitenlinie (z.B. Onkel-Nichte oder Neffe-Tante oder Großeltern-Enkel etc.) verstanden. Inzucht wird im 1.WCD e.V. nicht gemehmigt.
d. Inzest-Zucht
ist die Paarung zwischen Verwandten 1. Grades, also zwischen Eltern und deren Kindern oder zwischen Geschwistern.
Inzest- oder Inzucht sind Zuchtverfahren, die nur dann zu außergewöhnlichen Erfolgen führen können, wenn beide Zuchtpartner nahezu alle erwünschten Merkmale und Eigenschaften reinerbig besitzen. Die Anwendung dieses Verfahrens kann aber auch negative Folgen haben, sofern die Zuchttiere mit rezessiven fehlerhaften Erbanlagen behaftet sind, die dann zum Vorschein kommen können.
Aus diesen Gründen ist diese Zuchtform bei der Zucht der Wäller nicht erwünscht. Nachkommen einer Inzest-Verpaarungen werden im 1.WCD e.V. nicht genehmigt.
e. Zwischenzucht
ist die einmalige Zuführung fremder Blutlinien derselben Rasse in eine durch Inzucht gefestigte Linie.
f. Auszucht
ist die Zuführung von fremden Blutlinien verwandter Rassen in eine bestehende.t!

Infos zur Zucht
Voraussetzungen für die Zucht im 1. WCD e.V.
1. Gesundheitszeugnisse:
1.1. Hüftgelenksdysplasie (HD):
Röntgenbild bei einem Tierarzt anfertigen lassen, der über ein modernes
Röntgengerät verfügt und Erfahrung im HD-Röntgen besitzt.
Formular (siehe Welpenmappe) ausfüllen und zusammen mit dem Röntgenbild an den Gutachter schicken lassen:
Tierklinik Hochmoor, Dr. R. Wilcken, Von-Braun-Str. 10, 48712 Gescher
Dr. Wilcken schickt sein Gutachten an die Zuchtleitung (M.O.)
Die Zuchtleitung (M.O.) sendet diese dann zusammen mit der Rechnung (bzw. Verrechnung mit eingezahlter HD-Kaution) an den Besitzer zurück.
Eintragung in die Ahnentafel erfolgt durch die Zuchtleitung bspw. bei der ZZL
Röntgenbilder verbleiben im Archiv des Gutachters.
Auswertung A = frei oder B = Grenzfall/fast normal sind in der Wäller-Zucht zulässig
Mindestalter bei der Röntgenufnahme: vollendete 18 Monate
(bei besonders großwüchsigen Wällern -bspw. Briard-Rückkreuzungen- lieber erst später röntgen!)
1.2. Augenuntersuchung:
Der Tierarzt sollte möglichst dem sogenannten „Dortmunder Kreis“ angehören.
Adressen sind im Internet unter www.dok-vet.de zu finden.
Falls sich absolut kein Fachtierarzt in erreichbarer Nähe befindet, kann die Untersuchung auch von einem "normalen" Tierarzt vorgenommen werden, sofern er die nötigen Geräte besitzt.
Beim Tierarzt erfragen, ob er eine Spaltlampe besitzt, um erbliche Augen-erkrankungen zu diagnostizieren.
Tonometrie (Augeninnendruck) u. Gonioskopie sind nicht unbedingt erforderlich.
Kopie oder Durchschlag des Formulars an die Zuchtleitung senden
1.3. MDR1 (Medikamentenunverträglichkeit):
(Betrifft ausschliesslich Hunde, bei denen ein Elternteil +/- ist! Siehe Eintragung in der Ahnentafel oder bei mir zu erfragen)
Blut-Entnahme beim Tierarzt (1 ml EDTA Vollblut)
Formular ausfüllen + mit der Blutprobe an das Labor Laboklin, 97688 Bad Kissingen zur Auswertung senden (ca. 35 Euro)
Achtung: Die Auswertung bei der Uni Giessen ist wesentlich teurer!
Ergebnis + Rechnung werden vom Labor zugeschickt
Kopie der Auswertung bitte an die Zuchtleitung (M.O.) senden
Durch gezielte Verpaarungen entstehen im 1. WCD e.V. keine Wäller, die von der Medikamentenunverträglichkeit (-/-) betroffen sind.
Bitte die Gesundheitszeugnisse zur Zuchtzulassungsprüfung mitbringen, sofern die Untersuchungen bereits erfolgt sind. Anderenfalls können sie auch nachgereicht werden.
Der Patent-Schutz des MDR1-Tests ist mit Wirkung vom 18.11.2009 in Deutschland in Kraft getreten.
Das Labor Laboklin wird daher die MDR1-Tests in ihrem Labor in Deutschland einstellen. Sie versichern aber, dass auch in Zukunft rechtlich abgesichert die Untersuchung aller Proben, die ihnen zugesendet werden, in einem seriösen Partnerlabor im patentfreien Ausland auf höchstem Qualitätsniveau durchgeführt werden.
Wegen der veränderten rechtlichen Situation verlängert sich die Bearbeitungszeit von Proben, die das Labor zur Untersuchung erhält, um ca. 7 Arbeitstage.
Der bislang günstige Preis (30 Euro) für die Untersuchung kann das Labor aufgrund der neuen rechtlichen Lage und der damit verbundenen Rahmenbedingungen nicht weiter beibehalten. Sie erhöhen den Preis für den Gentest zum MDR1-Nachweis auf 60 Euro zzgl. Mehrwertsteuer je Probe. Für Mitglieder von Zuchtverbänden gelten Sonderpreise.
Das Patentrecht liegt bei der Uni Giessen (=TransMit). Die Auswertung kostet dort 86 Euro.
Für Wäller-Besitzer besteht die Möglichkeit entweder die Uni Giessen oder Laboklin zu beauftragen.
2. Mitgliedschaft im 1. Wäller-Club Deutschland e.V.
Aufnahmeantrag bitte an die Kassenwartin senden.
3. Zuchtzulassungsprüfung
Überprüft wird:
3.1. Gehorsam:
Leinenführigkeit mit Richtungs- und Tempowechsel
Freifolge mit Richtungs- und Tempowechsel
Sitz und Platz aus der Bewegung
Verharren des Hundes in entsprechender Position („Bleib“) beim Weggang des Hundeführers.
Freudiges Herankommen beim Abrufen („Hier“).
Kommandos nach eigener Wahl. Mindestanforderung: Alltagsgehorsam.
Idealfall: ein freudig arbeitendes Mensch/Hund-Team.
3.2. Verhalten:
Der Hund sollte sich
von Fremden ohne Gegenwehr, Angst oder Aggression anfassen lassen (leichte Zurückhaltung wird toleriert),
mit dem Hundeführer problemlos angeleint durch eine Menschenmenge bewegen, wobei akustische Reize (z. B. fallendes Schlüsselbund) oder optische Reize (z. B. Aufspannen eines Regenschirmes) auf den Hund einwirken.
neutral auf die Bedrängung durch eine Menschengruppe verhalten, die Hund und Hundeführer einkreist. Dabei werden zusätzliche akustische Reize, wie in-die-Hände-klatschen, eingesetzt.
unter einer Plane oder einem Flattervorhang hindurch führen lassen.
Bei all diesen Übungen sollte sich der Hund nach Möglichkeit unbeeindruckt zeigen. Selbstverständlich darf er individuell reagieren (z.B. vorsichtig, neugierig, überrascht), sollte sich aber schnell wieder beruhigen und nicht langfristig beeindruckt sein oder gar panisch oder aggressiv werden.
Alleingelassen, aber angeleint, sollte er sich vorbeigeführten Artgenossen gegenüber neutral verhalten.
Beim Verhaltensteil gibt der Hundeführer keine Kommandos, da die natürlichen, individuellen Reaktionen des Hundes getestet werden und hierbei kein Gehorsam abgefragt wird!
3.3. Spiel- und Arbeitsfreude:
Der Hund sollte
sich gerne auf ein Zerr- und/oder Ballspiel mit dem Hundeführer einlassen,
Apportierfreude zeigen und trotzdem unter Kontrolle des HF bleiben,
deutliche Spielmotivation besitzen,
bei einem kurzen Spaziergang wenig Interesse an überholenden Joggern oder Fahrradfahrern zeigen (Jagd-/Hütetrieb).
3.4. Körperbaubeurteilung durch ein clubinternes Bewerterteam:
Bei der Beurteilung des Bewegungsablaufes sollte sich der Hundeführer in einem zügigen Tempo bewegen, so dass der Hund einen flüssigen Trab zeigt (möglichst kein Passgang, kein Galopp, kein Anspringen des Hundeführers).
Ausserdem muss sich der Hund
von den Bewertern an allen Körperteilen abtasten lassen (Besitzer darf dabei Hilfestellung leisten).
einer Zahnkontrolle unterziehen
und vermessen und gewogen werden.
Tipps:
Wenn man mit seinem Wäller eine Zuchtzulassungsprüfung ablegen möchte, sollte man sich vor all zu großem Ehrgeiz hüten. Das führt nur dazu, dass man selbst angespannt und nervös agiert und sich diese Stimmung möglicherweise auf den sensiblen Hund überträgt.
Auch wenn man die Prüfungsangst nicht ganz abschütteln kann, sollte man sich um ruhiges Verhalten und freundlicher Stimmlage bemühen. Meist kommt man dadurch selbst wieder ins seelische Gleichgewicht zurück. Es werden keine Noten vergeben und nur mit „bestanden“ oder „zurückgestellt“ beurteilt. In letzterem Fall kann ein neuer (kostenloser) Versuch bei einer nächsten Zuchtzulassungsprüfung wahrgenommen werden.
4. Sachkundenachweis des angehenden Züchters:
Ein Wällerzüchter muss laut Zuchtordnung einen Fragebogen mit sachkundlichen Fragen zur Hundehaltung (Gesundheit/Erziehung/kanides Verhalten etc.) zufriedenstellend beantworten. Der Fragebogen besteht aus 50 Fragen (Multiple Choice) und ist von den Teilnehmern bei der Zuchtzulassungsprüfung auszufüllen. Ab 75% richtiger Antworten gilt der Test als bestanden. Bei Nichtbestehen kann auch diese Überprüfung wiederholt werden.
Für Rüdenbesitzer ist die Sachkundeprüfung freiwillig.
5. Teilnahme an einem Züchterseminar
Die Teilnahme am Züchterseminar ist für Erstzüchter (Hündinnenbesitzer) Pflicht vor dem ersten Wurf. Es werden die wichtigsten Punkte zu den Themen: Anfoderungen an die Zuchtstätte, Deckakt, Trächtigkeit, Geburt, Aufzucht/Prägung und Umgang mit den Käufern behandelt und mit vielen Bildern anschaulich dargestellt. Ausserdem gibt es wichtige Erklärungen zum Ursprung und Aufbau der Wällerzucht. Auch Deckrüdenbesitzer und Zucht-Interessierte sind herzlich willkommen.
Z.Zt. sind 1 - 2 Termine pro Jahr geplant.

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